Anmeldung

Deine Anmeldung für dein nächstes Abenteuer!

WICHTIG!
Bitte prüfe, ob du nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigungsmail von info@formulare-e.de erhalten hast, bitte prüfe auch deinen SPAM Ordner.
Falls nicht, versuche die Anmeldung erneut oder nutze den Anmeldebogen (Druckversion) unterhalb der Anmeldung.

Bitte lese vorher die Teilnahmebedingungen!

Für Freizeiten, Seminare und Veranstaltungen

Freizeitleitung
Den Anweisungen der Leitung/des Teams ist Folge zu leisten. Das gilt auch für Volljährige. Bei groben Verstößen behält sich die Leitung vor, Teilnehmer/innen nach Hause zu schicken. Die Kosten trägt der/die Teilnehmer/in bzw. die Erziehungsberechtigten. Die alleinige Entscheidung über den Ausschluss trifft der Leiter der Freizeit in Absprache mit dem Kirchenkreisjugendwart. Diese Entscheidung kann im Nachhinein nicht angefochten werden.

Freie Zeit
Freizeitteilnehmer/innen haben sich nicht ohne Erlaubnis von der Gruppe zu entfernen. Bei Zuwiderhandlungen entfällt die gesetzlich übertragene Aufsichtspflicht. Freiräume, d.h. Zeiten, die die Teilnehmer/innen in eigener Verantwortung selbst gestalten können, werden auf allen Freizeiten gewährt und mit den Teilnehmenden besprochen.

Gesundheitliche Schäden
Beeinträchtigungen jeglicher Art sind vor der Freizeit der Leitung mitzuteilen. Jede/r Teilnehmer/in bekommt vor der Fahrt einen „Notfallbrief“, in den er Angaben über Schwimmen, Tabletten, sonstige medizinische Anweisungen und andere Punkte eintragen soll. Schädigungen, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen, fallen in die Verantwortung des/der Teilnehmers/in bzw. der Erziehungsberechtigten. In medizinischen Notfällen darf, falls die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind, in Absprache mit dem behandelnden Arzt durch die Leitung Operationserlaubnis erteilt werden.

Bezahlung
Nach der Anmeldung erhält jede/r Teilnehmer/in eine Bestätigung mit dem Hinweis auf eine Bezahlung der Maßnahme. Durch die Zahlung wird der Vertrag gültig.

Rücktritt des/der Teilnehmers/in
Ein Reiserücktritt muss per E-Mail oder schriftlich an den Jugenddienst ergehen.

Abmeldung und Einbehaltung von Beträgen:
Bei der Abmeldung von einer Freizeit werden grundsätzlich 20,- € einbehalten.
Bis 50 Tage vor Reisebeginn: 30% des Teilnehmerbeitrages
Bis 40 Tage vor Reisebeginn: 50% des Teilnehmerbeitrages
Bis 20 Tage vor Reisebeginn: 80% des Teilnehmerbeitrages
Erfolgt die Abmeldung später als 20 Tage vor Reisebeginn oder wird die Reise nicht angetreten, werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, falls kein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer/in benannt werden kann. Da alle Maßnahmen hoch gefördert sind, können die Kosten den eigentlichen Teilnahmebeitrag übersteigen. Deshalb wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Rücktritt durch den Träger
Wird eine ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Jugenddienst berechtigt, die Fahrt abzusagen. Wenn kurz vor der Fahrt noch Plätze frei sind, kann der KKJD versuchen, mit Sonderpreisen zu werben um noch Teilnehmer/innen zu erhalten. Diese Aktion ist notwendig um nicht die gesamte Fahrt zu gefährden. Der Sonderpreis gilt nur für die Sonderaktion kurz vor der Fahrt und nicht für alle bisher angemeldeten Teilnehmer/innen. Bei einer Absage werden die Teilnehmer/innen rechtzeitig informiert und erhalten ihren gezahlten Betrag zurück.

Zollbestimmungen
Für Fahrten ins Ausland ist ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für die Einhaltung der Devisen- und Zollbestimmungen sind alle Teilnehmer/innen selbst verantwortlich.

Zusatzversicherung
Jede/r Teilnehmer/in sollte für die Freizeiten eine Reise-Auslands-Krankenversicherung besitzen.

Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich vorbehaltlich der beantragten und zu erwartenden Zuschüsse für Jugendfahrten. Falls die eingeplanten Zuschüsse nicht eingehen oder die Anzahl der Anmeldungen zu gering ist, sind dem Jugenddienst Preisänderungen vorbehalten.

Vorbereitungstreffen
Für Freizeiten und Fahrten sind Vorbereitungstreffen Pflicht. Kennenlernen der Teilnehmer/innen und Mitarbeitenden sowie die Informationen zu den Fahrten sind das Ziel der Treffen.

Persönlichkeitsrechte & Datenschutz unserer Teilnehmenden
Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nicht kommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erklären sich die Teilnehmenden einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und die Teilnahmegebühr niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben.

Kosten- und Preiskalkulation
Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht, um die Teilnahmegebühr möglichst gering zu halten. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen. In der Regel sind Maßnahmen durch Zuschüsse hoch subventioniert.

Höhere Gewalt
Der Kirchenkreisjugenddienst haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt oder sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Krieg, Streiks, Katastrophen, Epidemien, Verkehrsstau bei der Anreise zum Flugplatz oder einem Unfall des Reisebusses wodurch dann die Fähre oder der Flug nicht erreicht werden können.

Schlussbestimmungen
Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist, und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf die dreifache Teilnahmegebühr. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus und weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmenende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmenende.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Wolfsburg, Kirchenkreisjugenddienst
Stand Januar 2019

Anmeldung

Egal ob Aktion, Veranstaltung, KKJK oder Freizeit, mit dieser Anmeldung kannst du dich dafür anmelden!